Teilnahmebedingungen

Für den Wettbewerb „Minecraft-Challenge: Starte deine eigenes Business!“ der WirtschaftsWerkstatt unter: www.wirtschaftswerkstatt.de (Stand: 08.08.2016).
Der Wettbewerb „Minecraft Challenge“ ist eine Aktion der SCHUFA-Bildungsinitiative "WirtschaftsWerkstatt" als Initiator des Wettbewerbs auf www.wirtschaftswerkstatt.de. Die Abwicklung und technische Realisierung des Wettbewerbs erfolgt durch Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für den Wettbewerb und die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

§ 1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Benutzer die Spielregeln sowie diese Teilnahmebedingungen.

1.2 Eine Person kann über ein Onlineformular sein Interesse am Wettbewerb bekunden ("aktive Teilnahme", siehe 1.4).

1.3 Teilnahmeberechtigt sind Personen im Alter von 13-25 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SCHUFA Holding AG und von Helliwood, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Wettbewerbs beteiligte Personen und Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Wettbewerbs ist der berechtigte Inhaber einer E-Mail-Adresse. Minderjährige sind teilnahmeberechtigt, wenn der gesetzliche Vertreter in die Teilnahme und diese Teilnahmebedingungen vorher eingewilligt hat.

1.4 Die aktive Teilnahme erfordert, dass sich der Teilnehmer über das Kontaktformular für den Wettbewerb bewirbt. Helliwood wählt aus den Bewerbungen max. 20 Spielerinnen und Spieler für den Wettbewerb aus. Erst dann erhalten die Bewerber Zugänge zum Spiel. Die aktive Teilnahme besteht darin, das Wettbewerbsziel zu erarbeiten.

1.5 Die Prüfung der Identität des Teilnehmers oder des Gewinners bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität sowie Maßnahmen eines Teilnehmers, die dazu geeignet sind, über die in den vorliegenden Spielregeln beschriebenen Vorgänge zu täuschen, diese zu verfälschen oder zu stören oder ein entsprechender Versuch hierzu, haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Wettbewerb und das Erlöschen jedweder Gewinnansprüche zur Folge.

§ 2. Durchführung des Wettbewerbs
2.1 Das Spiel (die Challenge) beginnt am 15.08.2016 und endet am 25.09.2016 um 23:59 Uhr. Ab dem 26.09. 2016 beginnt die Juryarbeit. Helliwood behält sich vor, alle Ergebnisse innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen und ein Ergebnis ggf. in Übereinstimmung mit Paragraph 5 auszuschließen. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände.

2.2 Finale Gewinnerauswahl durch Jury: Eine unabhängige Jury (bestehend aus Vertretern der SCHUFA, Faktor3 und Helliwood) ermittelt bis zum 03.10.2016 nach eigenem Ermessen den Gewinner oder ein Gewinner-Team. Als Gewinn stehen Preise im Gesamtwert von 750,00 EUR zur Verfügung. Die Jury entscheidet nach Sichtung der Ergebnisse welche Preise an welche Teilnehmer verteilt werden. Die Gewinner werden zeitnah nach ihrer Ermittlung unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten Angaben für den Wettbewerb benachrichtigt. Der Gewinner hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31.10.2016 Helliwood gegenüber schriftlich zu bestätigen und die benötigten Angaben zur Zusendung des Gewinns zu machen. Andernfalls ist Helliwood berechtigt, einen neuen Gewinner zu ermitteln.

2.3 Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters des Wettbewerbs liegende Faktoren bedingt sind.

§ 3. Zusicherung und Einwilligung
3.1 Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit den Spielregeln auf www.wirtschaftswerkstatt.de einverstanden. Im Falle des Gewinns erklärt er sich mit der Veröffentlichung seines Vornamens, Alters und einem Screenshot seines Werks einverstanden.

3.2 Jeder aktive Teilnehmer garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.

3.3 Helliwood erhält nach Abschluss des Wettbewerbs die uneingeschränkten, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte für die Projektinhalte und Bilder.

§ 4. Änderungen des und Ausschluss vom Wettbewerb
4.1 Die Leistungen des Wettbewerbs sind nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

4.2 Helliwood behält sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Helliwood liegen, nicht erbracht werden können.

4.3 Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer von diesem Wettbewerb auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, am Wettbewerb mehrfach teilzunehmen oder die Rangliste zu manipulieren. Ebenso kann Helliwood Beiträge bzw. Bilder mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.

4.4 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Helliwood – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

§ 5. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass der Server zu jeder Zeit von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar ist. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

§ 6. Datenschutz
6.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2 Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung des Wettbewerbs (insbesondere Auswertung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, Gewinnabwicklung) gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung des Wettbewerbs jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „Minecraft-Challenge“ an info(at)wirtschaftswerkstatt.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme am Wettbewerb zurückzutreten.

§ 7. Sonstiges
7.1 Helliwood ist berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.

7.2 Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.