Teilnahmebedingungen

W2 Lokal

Für die Initiative „3 für mehr Finanzbildung – W2 Lokal“ der WirtschaftsWerkstatt unter: www.wirtschaftswerkstatt.de (Stand: 26.04.2021).
Mit der Initiative „3 für mehr Finanzbildung – W2 Lokal“ bietet die SCHUFA-Bildungsinitiative „WirtschaftsWerkstatt“ (www.wirtschaftswerkstatt.de) die Möglichkeit einer Förderung für soziale Projekte, die in ihrer Region oder ihrem Stadtteil Finanzbildung anbieten.

Gefördert wird mit einer einmaligen Spende in Höhe von 2.000 EUR, einem Online-Coaching sowie der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien und einem W2 Finanz-ABC (Spiel).

Die Abwicklung und technische Realisierung der Initiative erfolgt durch unseren NPO Partner Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin. Für die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

Phase 1: Online-Bewerbung
Im Zeitraum vom 01. Mai bis 31 August 2021 können sich soziale Projekte/Einrichtungen, die sich in ihrer Region oder ihrem Stadtteil um Aspekte der Finanzbildung kümmern, für eine oben genannte Förderung bewerben. Dazu bewerben sie sich in einem ersten Schritt über ein Online-Formular.
Projekte/Einrichtungen können auch durch Dritte nominiert werden.

Phase 2: Qualifizierung der Bewerbung
Die Bewerber werden anschließend gebeten, Bewerbungsunterlagen mit einer ausführlichen Beschreibung des Projektes einzureichen. Diese dienen als Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder der Jury. Sie trifft die Entscheidung über die zu fördernden Projekte.

§ 1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an der Initiative akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

1.2 Ein Projekt oder eine Einrichtung kann sich selbst bewerben oder durch Dritte nominiert werden. Voraussetzung ist, dass sich das Projekt/die Einrichtung für die Förderung von Finanzbildung in der Region oder einem Stadtteil einsetzt.
1.3 Teilnahmeberechtigt sind Projekte/Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen:

a. Das eingereichte Projekt fördert die Finanzbildung in der Zielgruppe.

b. Das eingereichte Projekt wird von einer gemeinnützigen, parteipolitisch neutralen Organisation/Verein getragen. (Es handelt sich NICHT um eine rein private Aktivität einer Einzelperson).

c. Das eingereichte Projekt ist ein fest umrissenes, konkretes Vorhaben, zu dem die Spende einen Beitrag leisten kann. (Die Spende darf NICHT für Verwaltungskosten oder laufende Kosten einer Organisation genutzt werden.)

Die jeweilige Spende in Höhe von 2.000 Euro muss in voller Höhe für das genannte Projekt verwendet werden. Der Spendenempfänger ist verpflichtet, die zweckgerechte Verwendung auf Verlangen innerhalb von einer Frist von 6 Monaten nachzuweisen.

Übersteigt die ausgezahlte Spende die tatsächlichen Projektkosten, darf der Überschuss für ein weiteres Projekt verwendet werden. Auch für dieses weitere Projekt gelten die vorstehenden Regelungen. Der Spendenempfänger muss bei anderweitiger Verwendung der Spende über die Zweckänderung informieren.

d. Das eingereichte Projekt ist Teil einer Organisation/eines Vereins, in der/in dem die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter durch Handlungen selbst aktiv ist (kein sog. Passivmitglied).

e. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt mit der Teilnahme, dass die Einreichung mit dem Projektträger (Organisation/Verein) abgesprochen ist, das Helliwood Kontakt aufnehmen darf und der Projektträger eine Spendenquittung ausstellen wird.

f. Angestellte/Projekte der SCHUFA Holding AG und Projekte des fjs e.V. sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.4 Die aktive Teilnahme erfordert, dass der Teilnehmer das Bewerbungsformular vollständig ausfüllt.

1.5 Die Prüfung der Identität des Teilnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Bewerbungsverfahren und das Erlöschen jedweder Förderung zur Folge.

§ 2. Durchführung der Bewerbung
2.1 Online-Bewerbungsformular: Das Bewerbungsformular ist ab dem 01.05.2021 bis zum 31.07.2021 um 23.59 geöffnet. Nur Bewerbungen, die bis zu diesem Datum eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen am weiteren Bewerbungsverfahren teil.

Helliwood behält sich vor, alle hochgeladenen Bewerbungen innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen und eine Bewerbung ggf. in Übereinstimmung mit Paragraph 5 auszuschließen. Spätere Einträge werden für das weitere Verfahren, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist, nicht mehr berücksichtigt. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.

2.2 Wahl durch die Jury: Eine unabhängige Jury (bestehend aus Vertretern der SCHUFA, Helliwood media & education sowie aus den Bereichen, Soziales, Jugend, Bildung und Öffentlichkeit) ermittelt bis Mitte September 2021 die Projekte/Einrichtungen, die gefördert werden. Die Projekte/ Einrichtungen erhalten eine einmalige Spende in Höhe von 2.000 EUR, ein Online-Coaching sowie geeignetes Material zur Umsetzung von Finanzbildung (W2 Finanz-ABC, Unterrichtsmaterialien). Die gewählten Projekte/Einrichtungen werden zeitnah nach der Ermittlung über die hinterlegten Kontaktdaten benachrichtigt.

2.3 Die Förderung ist nicht übertragbar. Die Projekte/Einrichtungen akzeptieren notwendige Änderungen der Förderung, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Faktoren bedingt sind.

§ 3. Zusicherung und Einwilligung
3.1 Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit dem Upload sowie einer Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte einverstanden.

3.2 Jeder aktive Teilnehmer garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.

3.3 Helliwood erhält nach Abschluss der Förderung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eingereichte Projektinhalte und Bilder.

§ 4. Änderungen des und Ausschluss von der Bewerbung
4.1 Die Bewerbung ist nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

4.2 Helliwood behält sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Helliwood liegen, nicht erbracht werden können.

4.3 Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer von diesem Verfahren auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen. Ebenso kann Helliwood Beiträge bzw. Bilder mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.

4.4 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Helliwood – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

§ 5. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass die Webseite und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

§ 6. Datenschutz
6.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2 Mit der Teilnahme an der Bewerbung erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung der Bewerbung gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Umsetzung weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „Rückzug der Einwilligung“ an info(at)wirtschaftswerkstatt.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

§ 7. Sonstiges
7.1 Helliwood ist berechtigt, die Bewerbungsphase vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.

7.2 Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Bewerbung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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