Teilnahmebedingungen

W2 Social UP

Für die Initiative „3 für mehr Finanzbildung – W2 Social UP“ der WirtschaftsWerkstatt unter: www.wirtschaftswerkstatt.de (Stand: 26.04.2021).
Mit der Initiative „3 für mehr Finanzbildung – W2 Social UP“ bietet die SCHUFA-Bildungsinitiative „WirtschaftsWerkstatt“ (www.wirtschaftswerkstatt.de) die Möglichkeit einer Förderung für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler aus sozial benachteiligten Familien, die sich in ihrem Umfeld gesellschaftlich engagieren.

Gefördert wird mit einem monatlichen Stipendium (6 Monate) in Höhe von 200 EUR, einem Starterpaket u.a. mit einem Tablet sowie Coachings und Unterstützung, um eigene Projekte zur Finanzbildung umzusetzen.

Die Abwicklung und technische Realisierung der Initiative erfolgt durch Helliwood media & education im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (Helliwood), Marchlewskistraße 27, 10243 Berlin.
Für die Teilnahme gelten ausschließlich die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

Phase 1: Online-Bewerbung
Im Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Juli 2021 können sich Studierende selbstständig online bewerben oder von Dritten benannt werden. Schülerinnen und Schüler werden von einem Dritten (Schule, soziale Einrichtung etc.) benannt.

Phase 2: Qualifizierung der Bewerbung
Die Bewerber werden anschließend gebeten, Bewerbungsunterlagen mit der Beschreibung ihres Projektes einzureichen. Diese dienen als Entscheidungsgrundlage für die Mitglieder der Jury. Die Jury trifft die endgültige Entscheidung, wer gefördert wird.

§ 1. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen
1.1. Mit der Teilnahme an der Initiative akzeptiert der Bewerber die folgenden Teilnahmebedingungen.

1.2 Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die folgende Kriterien erfüllen:
a. Immatrikulation an einer Hochschule/Fachhochschule/Universität oder Besuch einer Schule
b. Alter zwischen 16 und 25 Jahren
c. Gesellschaftliches Engagement im lokalen oder überregionalen Umfeld
d. Projektideen die gesellschaftliches Engagement aufweisen und in Planung oder bereits in Umsetzung sind

1.4 Die aktive Teilnahme erfordert, dass die Interessenten das Bewerbungsformular vollständig ausfüllen. Die Projektagentur behält sich vor, die Förderungsfähigkeit der Bewerber zu prüfen.

1.5 Die Prüfung der Identität des Teilnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten. Falsche Angaben eines Teilnehmers hinsichtlich seiner Identität haben den Ausschluss des Teilnehmers vom Bewerbungsverfahren und das Erlöschen jedweder Förderung zur Folge.

§ 2. Durchführung der Bewerbung
2.1 Online-Bewerbungsformular: Das Bewerbungsformular ist ab dem 01.05.2021 bis zum 31.07.2021 um 23.59 geöffnet. Nur Bewerbungen, die bis zu diesem Datum eingegangen sind und die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, nehmen am weiteren Bewerbungsverfahren teil.
Helliwood behält sich vor, alle hochgeladenen Bewerbungen innerhalb von fünf Werktagen zu prüfen und eine Bewerbung ggf. in Übereinstimmung mit Paragraf 5 auszuschließen. Spätere Einträge werden für das weitere Verfahren, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist, nicht mehr berücksichtigt. Helliwood haftet nicht für technische Störungen gleich welcher Art, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer, oder andere Umstände, die zu einem verspäteten Eingang der Teilnahmenachricht führen.

2.2 Wahl durch die Jury: Eine unabhängige Jury (bestehend aus Vertretern der SCHUFA, Helliwood media & education sowie aus den Bereichen, Soziales, Jugend, Bildung und Öffentlichkeit) ermittelt bis Mitte September 2021 wer gefördert wird. Die ausgewählten Stipendiaten erhalten ein Gesamtpaket im Wert von 2.500 EUR, das sich aus einem monatlichen Stipendium (6 Monate) in Höhe von 200 EUR, einem Starterpaket u.a. mit einem Tablet, sowie Coachings und Unterstützung bei der Suche von Partnern zur Realisierung eigener finanzbezogener Projekte zusammensetzt. Die von der Jury ausgewählten Bewerber werden zeitnah nach der Ermittlung über die hinterlegten Kontaktdaten benachrichtigt.

2.3 Die Förderung ist nicht übertragbar. Die Bewerber akzeptieren notwendige Änderungen der Förderung, die durch außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Faktoren bedingt sind.

§ 3. Zusicherung und Einwilligung
3.1 Jeder aktive Teilnehmer erklärt sich mit dem Upload sowie einer Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte einverstanden.

3.2 Die Bewerber verpflichten sich, die Förderung im Rahmen ihres Engagements zu nutzen und an mindestens 6 Online-Terminen teilzunehmen.

3.3 Jeder aktive Teilnehmer garantiert Helliwood, ausschließlich Material zu verwenden, das in keiner Weise in die Rechte Dritter eingreift (insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte) oder das gegen geltendes Recht verstößt. Soweit Rechte Dritter bestehen, ist der Teilnehmer verpflichtet, die notwendige Zustimmung des Dritten einzuholen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiter dazu, die geltenden Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen zu beachten und keine rassistischen, pornografischen, obszönen, beleidigenden oder für Minderjährige ungeeigneten Inhalte zu verbreiten oder darzustellen. Der Teilnehmer stellt Helliwood von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten dieser frei.

3.4 Helliwood erhält nach Abschluss der Förderung ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eingereichte Projektinhalte und Bilder.

§ 4. Änderungen des und Ausschluss von der Bewerbung
4.1 Die Bewerbung ist nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar. Die Erteilung von Gutschriften oder eine Auszahlung der Leistungen in bar ist ausgeschlossen.

4.2 Helliwood behält sich das Recht vor, die Leistungen durch andere Leistungen in einem ähnlichen Wert zu ersetzen, sofern die genannten Leistungen aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Helliwood liegen, nicht erbracht werden können.

4.3 Helliwood ist berechtigt, Teilnehmer von diesem Verfahren auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Personenangaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen. Ebenso kann Helliwood Beiträge bzw. Bilder mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen oder auch thematisch unpassenden Inhalten vom Wettbewerb ausschließen.

4.4 Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Helliwood – auch nachträglich – berechtigt, Leistungen abzuerkennen und bereits erbrachte Leistungen zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.

§ 5. Haftung
Helliwood übernimmt keine Haftung dafür, dass die Webseite und etwaige Links verfügbar und von den Teilnehmern technisch fehlerfrei und vollständig abrufbar sind. Insbesondere wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen keine Haftung für Schäden und Verluste oder Löschungen von Daten, die sich aus technischen Störungen oder Verzögerungen, Viren oder ähnlichen Gründen ergeben, übernommen.

§ 6. Datenschutz
6.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers beachtet Helliwood stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben.

6.2 Mit der Teilnahme an der Bewerbung erklärt der Teilnehmer seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten von Helliwood für die Durchführung der Bewerbung gespeichert, verwendet und gegebenenfalls an etwaige Kooperationspartner zum Zwecke der Umsetzung weitergeleitet werden. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung während der Durchführung jederzeit durch eine Erklärung per E-Mail mit dem Betreff „Rückzug der Einwilligung“ an info(at)wirtschaftswerkstatt.de zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

§ 7. Sonstiges
7.1 Helliwood ist berechtigt, die Bewerbungsphase vorzeitig zu beenden oder die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt und für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
Bei einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Teilnehmer umgehend per E-Mail über diese in Kenntnis gesetzt; dem Teilnehmer wird eine angemessene Frist eingeräumt, binnen derer er den neuen Teilnahmebedingungen widersprechen kann. Die geänderten Teilnahmebedingungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Frist widerspricht. Der Teilnehmer darf sein Einverständnis nicht ohne wesentliche Gründe verweigern.

7.2 Jegliche Schadenersatzverpflichtung gegen den Veranstalter Helliwood und deren Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Bewerbung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.

7.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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