Arbeitslosengeld I
Die Absicherung für Menschen, die ihren Job verlieren
Arbeitslosengeld I ist im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II eine Versicherungsleistung. Denn Menschen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen selbst Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn jemand arbeitslos wird, kann diese Person bis zu zwei Jahre mit Geld aus dieser Versicherung abgesichert werden. Hat man in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet erhält man aktuell 60 % beziehungsweise 67% (wenn man Kinder hat) des Nettolohnes.