Mit weit über 300 Begriffen aus der Finanzwelt, ist unser Glossar eins der umfangreichsten, die es momentan gibt. Damit du dich besser zurecht findest, haben wir alle Einträge alphabetisch sortiert. Klicke auf einen Buchstaben, um die Begriffe mit diesem Anfangsbuchstaben aufzurufen.
Die Privatsphäre ist der nicht-öffentliche Bereich eines Menschen. Dazu gehört der private Raum, in dem die Auslebung und freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit und der Grundbedürfnisse stattfindet. Der Schutz dieser Privatsphäre ist ein Menschenrecht, das im Grundgesetz (Art.2 Abs.1) als Persönlichkeitsrecht verankert ist. So können beispielsweise keine persönlichen Daten im Netz ohne Einverständnis gespeichert und geteilt werden. Einschränkungen gibt es bei der Aufklärungsarbeit von Straftaten oder bei Personen des öffentlichen Lebens.