Urheberrecht

Was ist im Internet erlaubt?

Ob soziale Netzwerke, Foren, Videoportale, Blogs oder Webseiten – das Internet bietet für jeden geeignete Plattformen, um sich im weltweiten Netz kreativ einzumischen. Aber nicht alles was geht, ist auch erlaubt: Geistiges Eigentum wird geschützt durch das Urheberrecht – im Internet genauso wie im „echten“ Leben.
Denn hinter dem steht immer ein Urheber, und der will gefragt sein. Anhand einer Checkliste können die Schülerinnen und Schüler entscheiden, was erlaubt ist und was nicht oder was vielleicht nicht eindeutig zu entscheiden ist.
Du hast ein schönes Bild im Internet gefunden und möchtest es in deiner Timeline bei Facebook teilen, bei Instagram posten oder in einem anderen sozialen Netzwerk online stellen? Du bist begeisterter YouTuber und willst deine Videos mit Sound unterlegen? Oder Songtexte deiner Lieblingsband auf den eigenen Blog kopieren? Die Fotosession mit der Theatergruppe auf den Blog hochladen? Aber sieht es hier mit dem Urheberrecht im Internet aus?

Moderne Endgeräte bieten eine einfache Bedienoberfläche und mit wenigen Klicks sind die Neuigkeiten der Welt mitgeteilt. Doch nicht alles was geht, ist auch erlaubt. Selbst unabsichtliche Urheberrechtsverletzungen können Abmahnungen nach sich ziehen – und das kann teuer werden.

Fotos online teilen? Lieber nachfragen!

Die Rechtslage rund um das Urheberrecht ist sehr komplex, und die Frage, ob du Fotos, Musik, Videos oder Texte weiterverwenden darfst oder nicht, lässt sich oftmals nicht ohne Weiteres mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Dennoch lassen sich für den privaten Umgang ein paar einfache Regeln aufstellen:
Egal, ob Bild, Text, Video oder Musik: Publizieren darfst du, was du selbst geschrieben, gefilmt, fotografiert oder aufgenommen hast. Aber Achtung: Für Bilder und Videos gilt neben dem Urheberrecht am Bild auch das „Recht am eigenen Bild“. Sind auf einem Foto oder Video neben dir weitere Personen eindeutig zu erkennen, müssen diese vorher um Erlaubnis gefragt werden und schriftlich zustimmen.
Möchtest du fremde „Werke“ nutzen, müssen in jedem Fall die Nutzungsrechte vorher geklärt beziehungsweise schriftlich angefragt werden. Alle Werke im Internet (Texte, Bilder, Musik etc.) ohne Vermerk auf weitere Nutzung gelten erst einmal als urheberrechtlich geschützt. Du darfst sie also nicht ungefragt weiterverwenden.

So kommst du trotzdem an schöne Bilder

Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie du trotzdem an attraktive Bilder oder gute Texte gelangen kannst, ohne die Urheberrechte im Internet zu verletzten. Beispielsweise bietet Wikipedia in der Mediensammlung „Wikimedia Commons“ Medien an, die du unter Berücksichtigung spezieller Zitierweisen, den Creative Commons (CC), weiterverwendet werden darfst. Darüber hinaus ist erlaubt, Artikel, Bilder oder Posts, die mit einem „Share-Button“ versehen sind, in sozialen Netzwerken zu teilen – einfach kopieren darfst du sie aber nicht. Zusätzlich bieten zahlreiche Bilddatenbanken urheberrechtsfreie Bilder, Musik und Grafiken an, oder solche, die du für ein geringes Entgelt nutzen darfst.

In allen Fällen gilt die Faustregel: Sind die Urheberrechte im Internet nicht eindeutig geklärt, solltest du besser die Finger von einer Veröffentlichung lassen. So musst du dir auch keine Sorgen machen, dass dir eine Abmahnung ins Haus flattert.

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