Eidesstattliche Versicherung
Meine Angaben entsprechen der Wahrheit
Wer etwas eidesstattlich versichert, beteuert damit in besonderer Weise, dass er oder sie in dieser Sache die Wahrheit sagt. Es ist strafbar, bewusst zu lügen, wenn man eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Bis 2013 mussten Personen, die ihre Schulden nicht mehr begleichen konnten, einem Gerichtsvollzieher eidesstattlich versichern, dass sie ihre Schulden wirklich nicht zahlen konnten.
Doch seit 01.01.2013 gibt es die "Eidesstattliche Versicherung" in dieser Form nicht mehr. Stattdessen gibt es nun eine sogenannte Vermögensauskunft.
Eidesstattliche Versicherungen gibt es aber auch heute noch - wenn auch in anderen Zusammenhängen. So müssen zum Beispiel Studierende in ihrer Bachelor- oder Masterarbeit eidesstattlich erklären, dass sie die Arbeit „selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe“ geschrieben haben.