Rentenversicherung
Staatliche und private Altersvorsorge
Eine Rentenversicherung dient der Altersvorsorge. Das heißt, man zahlt während des Berufslebens in die Rentenversicherung ein, damit man im Alter eine Rente bekommt. Es gibt eine gesetzliche Rentenversicherung, die zum staatlichen Sozialsystem gehört und in die alle Arbeitnehmer verpflichtend einzahlen müssen (sowie einige weitere Personengruppen wie Auszubildende, Handwerker, Künstler u. a.).
Die Beiträge zur Rentenversicherung werden wie die anderen Sozialabgaben und Steuern direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Als Arbeitnehmer kann man sich zusätzlich bei einem Versicherungsunternehmen privat rentenversichern, sodass man im Alter dann neben der staatlichen auch eine private Rente erhält und mehr Geld zur Verfügung hat. Ausschließlich privat versichern dürfen sich allerdings nur Selbstständige, die nicht unter die oben genannte Versicherungspflicht fallen.
Wusstest du schon?
Laut unseres W² Jugend-Finanzmonitors 2018 geben sich Jugendliche im Schnitt nur die Schulnote 4, wenn es um Wissen rund um die Altersvorsorge geht.